Artikel 9 Absatz 2 der EPBD lässt sich nur dann wirksam umsetzen, wenn Fortschritte bei der Verbesserung der energetisch schlechtesten Gebäude nicht nur politisch...
# Artikel 1 – Gegenstand (1) Diese Richtlinie unterstützt die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Verringerung der Treibhausgasemissionen von...
Artikel 7 – Neue Gebäude (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ab den folgenden Zeitpunkten neue Gebäude Nullemissionsgebäude gemäß Artikel 11 sind: a) ab dem 1...
Artikel 9 – Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands (1) Die...
Artikel 16 – Datenaustausch (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gebäudeeigentümer, Mieter und Verwalter direkten Zugang zu den Daten ihrer...
Artikel 20 – Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein digitaler Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz...
Artikel 19 – Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (1) Die Mitgliedstaaten legen die erforderlichen Maßnahmen fest, um ein System für die Erstellung von...