SchlagwortEPBD-2024

EPBD-2024-1275-Art-01

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# Artikel 1 – Gegenstand (1) Diese Richtlinie unterstützt die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Verringerung der Treibhausgasemissionen von...

EPBD-2024-1275-Art-07

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Artikel 7 – Neue Gebäude (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ab den folgenden Zeitpunkten neue Gebäude Nullemissionsgebäude gemäß Artikel 11 sind: a) ab dem 1...

EPBD-2024-1275-Art-09

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Artikel 9 – Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands (1) Die...

EPBD-2024-1275-Art-16

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 Artikel 16 – Datenaustausch   (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gebäudeeigentümer, Mieter und Verwalter direkten Zugang zu den Daten ihrer...

EPBD-2024-1275-Art-20

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Artikel 20 – Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein digitaler Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz...

EPBD-2024-1275-Art-19

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  Artikel 19 – Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (1) Die Mitgliedstaaten legen die erforderlichen Maßnahmen fest, um ein System für die Erstellung von...