SchlagwortEPBD-2024-1275

EPBD-2024-1275-Art-29

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  Artikel 29 – Information (1) Die Mitgliedstaaten arbeiten Informations- und Sensibilisierungskampagnen aus und führen sie durch. Sie ergreifen die erforderlichen...

EPBD-2024-1275-Art-28

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Artikel 28 – Überprüfung Die Kommission überprüft mit Unterstützung des in Artikel 33 genannten Ausschusses bis zum 31. Dezember 2028 diese Richtlinie auf der Grundlage...

EPBD-2024-1275-Art-25

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Artikel 25 – Unabhängiges Fachpersonal (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Erstellung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die...