Erneuerbare Energien als Wirtschaftsfaktor: Wie Wind und Solar Kommunen stärken können

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Der Ausbau erneuerbarer Energien wird häufig über Strompreise, Netzengpässe, Flächenbedarf oder Klimaziele diskutiert. Dabei gerät leicht aus dem Blick, dass Windenergie und Photovoltaik auch eine wirtschaftliche Seite haben, die unmittelbar in Städten, Gemeinden und Landkreisen sichtbar werden kann. Eine neue Studie zur regionalen Wertschöpfung durch erneuerbare Energien zeigt genau diesen Zusammenhang: Windräder und Solaranlagen liefern nicht nur Strom, sondern können auch Einnahmen, Beschäftigung und wirtschaftliche Impulse vor Ort schaffen.

Für Kommunen ist diese Perspektive besonders wichtig. Viele Entscheidungen über Energieprojekte werden zwar im Rahmen nationaler Ausbauziele, gesetzlicher Vorgaben und überregionaler Netzplanung getroffen. Gebaut werden die Anlagen aber vor Ort. Dort entstehen Fragen nach Flächen, Akzeptanz, Planung, Beteiligung und Nutzen. Wenn eine Gemeinde nur Standort eines Windparks oder einer großen Photovoltaikanlage ist, aber wirtschaftlich kaum eingebunden wird, bleibt die Energiewende schnell abstrakt. Wenn dagegen Einnahmen, Aufträge oder Beteiligungsmöglichkeiten in der Region ankommen, verändert sich die Wahrnehmung solcher Projekte deutlich.

Grundlage ist die Studie „Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien“, die vom Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung gemeinsam mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und IW Consult im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellt wurde. Sie rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die für die weitere Energiewende entscheidend werden dürfte: Wie viel Wertschöpfung entsteht durch Windenergie und Photovoltaik, und wie viel davon bleibt tatsächlich in den Regionen?

Betrachtet werden nicht nur bundesweite Effekte, sondern auch regionale Unterschiede. Denn ein Solarpark oder ein Windpark wirkt wirtschaftlich nicht überall gleich. Entscheidend ist unter anderem, wem die Anlagen gehören, wo Projektgesellschaften sitzen, welche Unternehmen Planung, Bau und Wartung übernehmen und ob Kommunen oder Bürgerinnen und Bürger finanziell beteiligt werden.

Milliardenpotenzial durch Windenergie und Photovoltaik

Die Studie zeigt, dass Windenergie und Photovoltaik bereits heute erhebliche wirtschaftliche Effekte auslösen. Die zugrunde liegende PDF-Veröffentlichung des Bundesministeriums beziffert die direkte Wertschöpfung durch Windenergie und Photovoltaik für das Jahr 2023 auf rund 10 Milliarden Euro. Damit sind nicht nur Einnahmen aus der Stromerzeugung gemeint, sondern auch wirtschaftliche Effekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Projektentwicklung, Planung, Gutachten, Bauleistungen, technische Betriebsführung, Flächennutzung, Finanzierung, Versicherungen, Wartung und kommunale Einnahmen.

Besonders wichtig ist der regionale Anteil. Von den rund 10 Milliarden Euro direkter Wertschöpfung im Jahr 2023 blieben nach den veröffentlichten Angaben bis zu 5,5 Milliarden Euro in den Standortregionen. Das entspricht etwa 55 Prozent. Zusätzlich werden rund 51.000 Vollzeitarbeitsplätze mit Windenergie und Photovoltaik verbunden. Für Kommunen ist diese Größenordnung relevant, weil sie zeigt, dass erneuerbare Energien nicht nur Flächenfragen, Planungsaufwand oder Akzeptanzkonflikte auslösen. Sie können auch messbare wirtschaftliche Effekte schaffen.

Noch deutlicher wird der Zusammenhang mit Blick auf das Zieljahr 2033. Wenn die Ausbauziele erreicht werden, könnte die direkte Wertschöpfung aus Windenergie und Photovoltaik auf rund 21 Milliarden Euro jährlich steigen. Die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze könnte sich auf etwa 101.600 erhöhen. Der regional wirksame Anteil könnte nach den Berechnungen auf rund 12,4 Milliarden Euro anwachsen. Damit würde sich der Betrag, der vor Ort verbleibt, gegenüber 2023 mehr als verdoppeln.

Diese Zahlen sind vor allem deshalb bemerkenswert, weil die Debatte über erneuerbare Energien häufig auf Belastungen verengt wird. Windräder verändern Landschaften, Freiflächenanlagen benötigen Raum, neue Netzanschlüsse müssen geplant werden, und nicht jedes Projekt wird vor Ort sofort akzeptiert. Die wirtschaftliche Seite zeigt jedoch, dass dieselben Anlagen auch Einnahmen, Aufträge und Beschäftigung schaffen können. Für Kommunen stellt sich deshalb weniger die Frage, ob Energieprojekte ausschließlich positiv oder negativ sind. Entscheidend ist vielmehr, wie stark die Region an den wirtschaftlichen Effekten beteiligt wird.

Warum nicht jede Region automatisch profitiert

Regionale Wertschöpfung entsteht nicht allein dadurch, dass eine Anlage in einer Gemeinde steht. Wenn Projektentwicklung, Finanzierung, Eigentum, Betriebsführung und Wartung von Unternehmen außerhalb der Region übernommen werden, fließt ein Teil der wirtschaftlichen Effekte ab. Die Standortkommune trägt dann zwar Flächen- und Akzeptanzfragen mit, profitiert aber nur begrenzt.

Anders sieht es aus, wenn regionale Unternehmen eingebunden werden, wenn Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind, wenn Stadtwerke oder kommunale Gesellschaften eine Rolle spielen oder wenn Betreiberstrukturen bewusst vor Ort verankert werden. Dann kann aus einem Wind- oder Solarprojekt ein breiterer wirtschaftlicher Impuls entstehen. Wertschöpfung bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur eine einzelne Einnahmequelle, sondern ein Zusammenspiel aus Pachten, Steuern, Aufträgen, Beteiligungen und Beschäftigung.

Regionale Wertschöpfung beginnt nicht erst mit der Stromerzeugung. Schon vor dem Bau entstehen Aufträge für Planung, Vermessung, Gutachten, Flächenmanagement, Baugrundprüfung, Wegeplanung, Netzanschluss und rechtliche Beratung. Wenn solche Leistungen zumindest teilweise regional vergeben werden, bleibt bereits in der Vorbereitungsphase Geld vor Ort. Nach der Inbetriebnahme kommen laufende Aufgaben hinzu: Wartung, technische Betriebsführung, Grünpflege, Wegeunterhaltung, Sicherheitsprüfungen, Verwaltung und Abrechnung. Diese wiederkehrenden Leistungen sind für Regionen oft besonders interessant, weil sie über viele Jahre anfallen.

Für viele Gemeinden werden die wirtschaftlichen Effekte außerdem über konkrete Einnahmen sichtbar. Grundstückseigentümer können Pachten erhalten, wenn Flächen für Windenergie oder Photovoltaik genutzt werden. Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen von Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Hinzu kommen Aufträge an regionale Unternehmen, etwa für Planung, Bau, Wege, Netzanschlüsse, Wartung, technische Dienstleistungen oder begleitende Infrastruktur.

Besonders wichtig ist die Besitz- und Projektstruktur. Zwei Anlagen können technisch ähnlich sein, aber für die Region sehr unterschiedliche Folgen haben. Ein Projekt, das von außen geplant, finanziert und betrieben wird, kann zwar Strom liefern, aber wirtschaftlich stärker außerhalb der Standortregion wirken. Ein Projekt mit kommunaler Beteiligung, regionalen Dienstleistern oder Bürgerenergieanteilen kann dagegen einen größeren Teil des Nutzens in der Region halten.

Photovoltaik und Windenergie wirken unterschiedlich, ergänzen sich aber

Windenergie und Photovoltaik schaffen Wertschöpfung auf unterschiedliche Weise. Windenergieprojekte sind häufig größer, planerisch komplexer und mit längeren Genehmigungsprozessen verbunden. Sie können hohe Investitionen auslösen und über Betrieb, Wartung, Pachten und kommunale Beteiligung langfristige Effekte erzeugen.

Photovoltaik ist breiter einsetzbar. Sie reicht von Dachanlagen auf Wohn- und Nichtwohngebäuden bis zu großen Freiflächenanlagen und gewerblichen Konzepten. Gerade bei der Solarenergie zeigt sich, dass erneuerbare Stromerzeugung sowohl auf Gebäuden als auch auf Flächen Teil der Energie- und Standortplanung wird.

Für Kommunen ist diese Unterscheidung wichtig, weil beide Technologien unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Windenergie ist oft stärker mit Flächenausweisung, Abständen, Genehmigungen und regionaler Akzeptanz verbunden. Photovoltaik kann stärker über Dächer, Gewerbegebiete, Konversionsflächen, landwirtschaftlich geprägte Räume oder kommunale Liegenschaften gedacht werden. In beiden Fällen gilt jedoch: Der wirtschaftliche Nutzen hängt davon ab, wie Projekte geplant, organisiert und eingebunden werden.

§ 6 EEG als wichtiger Anker für kommunale Beteiligung

Ein zentraler rechtlicher Bezugspunkt für die wirtschaftliche Beteiligung von Kommunen ist § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Regelung ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen an Land und bestimmten Freiflächen-Solaranlagen, betroffene Gemeinden finanziell zu beteiligen. Dieser Punkt ist wichtig, weil er zeigt, dass regionale Wertschöpfung nicht nur eine freiwillige Begleiterscheinung einzelner Projekte ist, sondern im rechtlichen Rahmen der Energiewende ausdrücklich mitgedacht wird.

Für Städte und Gemeinden kann diese Beteiligung einen sichtbaren Unterschied machen. Wenn eine Kommune nicht nur Flächen bereitstellt oder Planungsverfahren begleitet, sondern auch Einnahmen aus dem Betrieb erneuerbarer Anlagen erhält, verändert sich die Rolle vor Ort. Die Gemeinde wird nicht automatisch selbst Projektentwicklerin oder Betreiberin, aber sie kann stärker an den wirtschaftlichen Folgen beteiligt werden. Genau hier verbindet sich das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit der Frage, wie der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik regional akzeptiert und wirtschaftlich verankert werden kann.

Gleichzeitig sollte § 6 EEG nicht überschätzt werden. Die Regelung kann kommunale Einnahmen unterstützen, ersetzt aber keine eigene Strategie. Kommunaler Nutzen kann auch über Pachten, Gewerbesteuer, Beteiligung kommunaler Unternehmen, Stadtwerke, regionale Unternehmen, Bürgerenergie oder begleitende Infrastruktur entstehen. Eine Gemeinde profitiert langfristig stärker, wenn sie zusätzlich prüft, welche Flächen geeignet sind, welche Akteure vor Ort eingebunden werden können und wie Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar beteiligt werden.

Bürgerenergie, Stadtwerke und regionale Projektstrukturen

Besonders deutlich wird regionale Wertschöpfung dort, wo erneuerbare Energieprojekte nicht nur von außen geplant und betrieben werden. Bürgerenergie, kommunale Unternehmen, Stadtwerke oder regionale Projektgesellschaften können dazu beitragen, dass ein größerer Teil der wirtschaftlichen Effekte vor Ort bleibt. Das betrifft nicht nur mögliche Gewinne oder Beteiligungserträge, sondern auch Vertrauen, Transparenz und Akzeptanz.

Stadtwerke können dabei eine besondere Rolle spielen. Sie kennen die örtliche Infrastruktur, haben Erfahrung mit Energieversorgung und können Projekte mit anderen kommunalen Aufgaben verbinden. Dazu gehören Stromnetze, Wärmeversorgung, Ladeinfrastruktur, Quartierslösungen oder der Betrieb öffentlicher Gebäude. Wenn Stadtwerke oder kommunale Gesellschaften an Projekten beteiligt sind, lässt sich Wertschöpfung häufiger mit langfristigen kommunalen Zielen verbinden. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird dann nicht als einzelnes Investitionsprojekt betrachtet, sondern als Teil einer breiteren Energie- und Standortstrategie.

Auch Bürgerenergie kann für die Akzeptanz wichtig sein. Wenn Menschen vor Ort Anteile halten, über Genossenschaften beteiligt sind oder transparente Beteiligungsmodelle angeboten bekommen, wird der wirtschaftliche Nutzen greifbarer. Das bedeutet nicht, dass jedes Projekt automatisch konfliktfrei verläuft. Flächenfragen, Landschaftsbild, Naturschutz, Netzanschlüsse und Verteilungsgerechtigkeit bleiben wichtige Themen.

Regionale Wertschöpfung kann Akzeptanz nicht einfach kaufen. Konflikte um Landschaftsbild, Naturschutz, Flächenkonkurrenz oder Abstände bleiben auch dann bestehen, wenn eine Kommune finanziell beteiligt wird. Aber die Diskussion verändert sich, wenn der Nutzen vor Ort nachvollziehbar wird. Dann geht es nicht mehr nur darum, was eine Region für den Ausbau erneuerbarer Energien bereitstellt, sondern auch darum, was sie wirtschaftlich daraus zurückerhält.

Regionale Wertschöpfung ersetzt keine gute Planung und löst auch keine Flächenkonflikte. Sie kann aber verändern, ob Wind- und Solarprojekte vor Ort nur als Belastung gesehen werden – oder auch als Chance für die Region.

Warum das EEG für kommunale Wertschöpfung wichtig ist

Für die Einordnung der Studie ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr als ein Hintergrundgesetz. Es regelt zentrale Grundlagen des Ausbaus erneuerbarer Energien und verbindet Ausbauziele, Förderung, Marktintegration und Beteiligungsfragen. § 6 EEG ist dabei für Kommunen besonders greifbar, weil er den lokalen Nutzen unmittelbar berührt. Er zeigt, dass die Energiewende nicht nur über installierte Leistung, Ausschreibungen oder Strommengen gesteuert wird, sondern auch über die Frage, wie Gemeinden an Wind- und Solarprojekten beteiligt werden können.

Das EEG wirkt auf den ersten Blick oft wie ein abstraktes Förder- und Ausbaugesetz. Über kommunale Beteiligung, regionale Einnahmen und lokale Projektstrukturen wird jedoch sichtbar, wie stark gesetzliche Rahmenbedingungen in Städten, Gemeinden und Landkreisen ankommen. Die Studie zeigt damit nicht nur wirtschaftliche Effekte erneuerbarer Energien, sondern auch die Schnittstelle zwischen Bundesrecht, kommunaler Planung und regionaler Entwicklung.

Verbindung zu Klimabilanz, Klimaschutzprogramm und Energieeffizienz

Die regionale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien steht nicht isoliert. Windenergie und Photovoltaik sind ein Teil der größeren Frage, wie Deutschland Energieversorgung, Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung miteinander verbindet. Die Klimabilanz zeigt seit Jahren, dass Fortschritte im Stromsektor eine wichtige Rolle spielen, während Wärme, Gebäude, Verkehr und Industrie weiterhin große Herausforderungen bleiben. Wenn erneuerbarer Strom stärker ausgebaut wird, wirkt das deshalb nicht nur auf den Strommarkt. Es beeinflusst auch die Spielräume für Wärmepumpen, Elektromobilität, Speicher, Industrieprozesse und künftig stärker vernetzte Gebäude.

Auch das Klimaschutzprogramm 2026 verdeutlicht, dass Energie, Gebäude und Infrastruktur nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Neue Wind- und Solaranlagen verändern nicht nur die Stromerzeugung, sondern stellen Anforderungen an Netze, Planung, Speicher, Flächen und kommunale Koordination. Für Kommunen entsteht daraus eine doppelte Aufgabe: Sie müssen einerseits mit den Folgen des Ausbaus umgehen, können andererseits aber auch wirtschaftlich profitieren, wenn Projekte regional eingebunden werden.

Parallel dazu gewinnt Energieeffizienz an Bedeutung. Erneuerbare Stromerzeugung allein löst nicht alle Probleme, wenn Energie weiterhin unnötig verbraucht wird oder öffentliche Gebäude, Gewerbeimmobilien und technische Anlagen ineffizient betrieben werden. Das Energieeffizienzgesetz zeigt, dass Einsparung, Verbrauchssteuerung und organisatorische Pflichten stärker in den Vordergrund rücken. Für Kommunen bedeutet das: Wertschöpfung entsteht nicht nur durch neue Erzeugungsanlagen, sondern auch durch bessere Nutzung, geringere Verbräuche und strategische Planung des eigenen Energiebedarfs.

Daten, Steuerung und Gebäudeautomation werden wichtiger

Je stärker Stromerzeugung, Wärmeversorgung, Netzinfrastruktur und Gebäudebestand zusammenwachsen, desto wichtiger werden Daten und technische Steuerung. Kommunen müssen wissen, wo Erzeugungspotenziale bestehen, welche Gebäude viel Energie verbrauchen, welche Netze belastet sind und wo Investitionen den größten Nutzen bringen. Ohne belastbare Daten bleibt Energieplanung schnell allgemein. Mit besseren Datengrundlagen können Potenziale für Photovoltaik, Wärmeversorgung, Sanierung und Effizienz gezielter bewertet werden.

Auch Gebäudeautomation passt in diesen Zusammenhang. Wenn Gebäude künftig stärker mit Stromerzeugung, Speichern, Wärmepumpen oder Lastmanagement verbunden werden, reicht es nicht, nur Anlagen zu installieren. Sie müssen auch sinnvoll gesteuert werden. Gerade größere Gebäude, öffentliche Liegenschaften und Nichtwohngebäude können Teil eines flexibleren Energiesystems werden, wenn Verbrauch, Erzeugung und Betrieb besser aufeinander abgestimmt sind. Die regionale Wertschöpfung erneuerbarer Energien endet deshalb nicht am Rand eines Solarparks oder Windparks. Sie setzt sich dort fort, wo Energie genutzt, gesteuert und eingespart wird.

Damit Kommunen Energieerzeugung, Wärmeplanung und Gebäudebestand sinnvoll zusammendenken können, brauchen sie belastbare Daten. Digitale Gebäudedaten werden deshalb zu einer wichtigen Grundlage, um Potenziale, Sanierungsbedarfe und Versorgungsstrukturen besser bewerten zu können. Das betrifft nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch Quartiere, kommunale Liegenschaften und langfristige Investitionsentscheidungen.

Kommunale Wärmeplanung und erneuerbarer Strom gehören zunehmend zusammen

Auch die kommunale Wärmeplanung berührt die Frage regionaler Wertschöpfung. Wärmeversorgung, Gebäudebestand und erneuerbarer Strom lassen sich immer weniger getrennt betrachten. Wärmepumpen, Nahwärmenetze, Abwärme, Speicher und Sanierungsstrategien verändern den Energiebedarf vor Ort. Wenn mehr Wärme elektrisch oder teilweise elektrisch bereitgestellt wird, steigt die Bedeutung erneuerbarer Stromerzeugung in der Region. Gleichzeitig können kommunale Planungen helfen, Strom- und Wärmethemen besser aufeinander abzustimmen.

Für Kommunen entsteht daraus ein größerer Zusammenhang. Windenergie und Photovoltaik liefern nicht nur Strom für das Netz, sondern können indirekt auch die Wärmewende, die Modernisierung von Gebäuden und die Entwicklung lokaler Infrastruktur beeinflussen. Das gilt besonders dort, wo Stadtwerke, kommunale Gesellschaften oder regionale Energieversorger verschiedene Aufgaben bündeln. Je besser Stromerzeugung, Wärmeplanung und Gebäudestrategie zusammenpassen, desto eher kann die Energiewende vor Ort wirtschaftlich und organisatorisch wirksam werden.

Was daraus für Kommunen folgt

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist für Kommunen nicht nur eine Frage von Flächen und Genehmigungen. Windenergie und Photovoltaik können Einnahmen, Aufträge und Beschäftigung schaffen, wenn Projekte regional eingebunden werden. Gleichzeitig entstehen diese Effekte nicht automatisch. Kommunen müssen früh prüfen, welche Rolle sie selbst einnehmen wollen, welche Beteiligungsmodelle möglich sind und wie lokale Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger oder Stadtwerke eingebunden werden können.

Dazu gehört auch ein realistischer Blick auf die Grenzen. Nicht jede Gemeinde wird in gleichem Umfang profitieren. Nicht jede Anlage führt automatisch zu hohen Gewerbesteuereinnahmen, und nicht jedes Projekt lässt sich vollständig regional organisieren. Trotzdem zeigen die Zahlen der Studie, dass der wirtschaftliche Effekt groß genug ist, um ihn politisch und planerisch ernst zu nehmen. Aus rund 5,5 Milliarden Euro regionaler Wertschöpfung im Jahr 2023 könnten bis 2033 etwa 12,4 Milliarden Euro jährlich werden. Diese Entwicklung macht erneuerbare Energien zu einem Standortthema.

Wind und Solar werden zur Frage regionaler Entwicklung

Windenergie und Photovoltaik liefern nicht nur erneuerbaren Strom. Sie können kommunale Einnahmen stärken, regionale Unternehmen einbinden, Arbeitsplätze sichern und Bürgerinnen und Bürger finanziell beteiligen. Die Studie zur regionalen Wertschöpfung zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien damit auch eine wirtschaftliche Dimension hat, die vor Ort spürbar werden kann.

Entscheidend ist jedoch, wie Projekte gestaltet werden. Wenn Kommunen nur Flächen bereitstellen, bleibt ein Teil des möglichen Nutzens ungenutzt. Wenn sie Beteiligung, Planung, regionale Partner und eigene Energieziele zusammendenken, kann aus dem Ausbau erneuerbarer Energien mehr entstehen als zusätzliche Stromerzeugung. Dann werden Wind- und Solaranlagen zu einem Teil regionaler Entwicklung.

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