Die KfW bietet seit dem 8. April 2026 den Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen wieder an. Gefördert werden Umbauten in bestehenden Wohngebäuden, die Barrieren im Alltag verringern und den Wohnkomfort erhöhen. Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden sich direkt auf der offiziellen KfW-Seite zum Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht die energetische Sanierung, sondern die bessere Nutzbarkeit von Haus und Wohnung. Das Programm fördert bauliche Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Das ist nicht nur für ältere Menschen relevant. Auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Familien oder Eigentümer, die Wohnraum frühzeitig an veränderte Lebenssituationen anpassen möchten, können von der Förderung profitieren.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum an einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder an einer Eigentumswohnung. Auch Ersterwerberinnen und Ersterwerber entsprechend umgebauter Immobilien können einen Antrag stellen. Hinzu kommen Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung oder ein Einfamilienhaus selbst bewohnen und barrierereduzierende Maßnahmen umsetzen möchten. Das Programm ist damit bewusst breit angelegt und richtet sich an unterschiedliche Situationen im Wohnalltag.
Welche Maßnahmen gefördert werden
Gefördert werden Investitionen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen im Wohnumfeld, am Eingangsbereich und beim Wohnungszugang, zur Überwindung von Treppen und Stufen, zur Verbesserung der Raumaufteilung und zum Schwellenabbau. Auch der Badumbau, Lösungen zur Orientierung und Unterstützung im Alltag sowie Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen können unter das Programm fallen.
In der Praxis reicht das von besser nutzbaren Zugängen über schwellenarme Wege und barriereärmere Eingänge bis hin zu Rampen, Aufzügen, Treppenliften und bodengleichen Duschen. Auch verbreiterte Türdurchgänge, angepasste Raumzuschnitte oder baugebundene Assistenzsysteme können förderfähig sein. Zusätzlich lässt sich der Umbau auch auf den „Standard Altersgerechtes Haus“ ausrichten, wenn die dafür geltenden Anforderungen eingehalten werden.
Wie hoch der Zuschuss ist
Die Förderung wird als Investitionszuschuss gewährt und nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind dabei Kosten von bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 2.500 Euro.
Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, erhöht sich der Zuschuss auf 12,5 Prozent. Dann sind förderfähige Kosten von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit möglich, also maximal 6.250 Euro Zuschuss. Ein Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens 2.000 Euro in förderfähige Maßnahmen investiert werden.
Worauf es bei der Antragstellung ankommt
Entscheidend ist vor allem der richtige Zeitpunkt. Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen zählen dagegen noch nicht als Vorhabenbeginn. Der Antrag selbst läuft über das KfW-Zuschussportal.
Nach der Zusage kann das Vorhaben umgesetzt werden. Für die spätere Auszahlung muss nachgewiesen werden, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Dafür sind Rechnungen eines Fachunternehmens erforderlich. Beim Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus ist zusätzlich eine sachverständige Begleitung notwendig, die Planung, Umsetzung und Nachweis fachlich unterstützt.
Was das Programm nicht umfasst
Wichtig ist auch die Abgrenzung. Gefördert werden bestehende Wohngebäude, nicht jedoch Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser. Ebenfalls nicht förderfähig sind unter anderem Einrichtungsgegenstände und Geräte der Unterhaltungselektronik. Neue Fenster und Fenstertüren fallen nicht unter dieses Förderprodukt. Außerdem müssen die Arbeiten durch Fachunternehmen ausgeführt werden; Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Gerade diese Abgrenzung ist in der Praxis wichtig. Das Programm ist kein allgemeiner Modernisierungszuschuss, sondern eine gezielte Förderung für den Abbau von Barrieren im Wohnbestand. Wer einen Umbau plant, sollte deshalb früh prüfen, ob die vorgesehene Maßnahme tatsächlich unter die Förderlogik des Programms fällt.
Warum die Förderung relevant ist
Der Zuschuss 455-B ist für Eigentümer, Ersterwerber und Mieter eine konkrete Unterstützung, wenn Wohnraum barriereärmer und alltagstauglicher werden soll. Dabei geht es nicht nur um das Wohnen im hohen Alter. Viele Barrieren zeigen sich schon deutlich früher im Alltag, etwa bei Stufen am Eingang, engen Türen, unpraktischen Grundrissen oder schwer nutzbaren Bädern. Gerade im Bestand entstehen solche Hürden oft nicht an einer einzigen Stelle, sondern an vielen kleinen Übergängen. Genau dort setzt die Förderung an.
Wer den altersgerechten Umbau plant, sollte deshalb vor allem drei Punkte im Blick behalten: Die Maßnahme muss in den Förderrahmen passen, die technischen Anforderungen müssen eingehalten werden und der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die KfW-Förderung einen sinnvollen Beitrag dazu leisten, Wohnraum langfristig besser nutzbar und anpassungsfähiger zu machen.






