Wallbox-Förderung 2026 für Mehrfamilienhäuser

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Wallbox-Förderung 2026 für Mehrfamilienhäuser: Wer jetzt Geld vom Bund bekommen kann

Die Bundesregierung startet ein neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern. Vorgestellt wurde es am 25. März 2026 vom Bundesverkehrsministerium. Ab dem 15. April 2026 können Anträge gestellt werden. Im Kern geht es darum, den Aufbau privater Ladepunkte dort zu beschleunigen, wo Elektromobilität bislang oft an der Praxis scheitert: in Tiefgaragen, Innenhöfen und Stellplatzanlagen von Mehrfamilienhäusern.

Das Programm richtet sich nicht an den klassischen Einfamilienhausbereich, sondern an Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen mit Wohnungsbestand sowie größere Wohnungsunternehmen. Damit nimmt der Bund gezielt einen Gebäudebereich in den Blick, in dem viele Menschen wohnen, aber bislang nur vergleichsweise selten zu Hause laden können. Gerade in dicht besiedelten Quartieren war das Laden des eigenen Elektroautos bisher häufig nur über öffentliche Ladepunkte oder über improvisierte Lösungen denkbar.

Bis zu 500 Millionen Euro für Ladepunkte, Vorverkabelung und Netzanschluss

Nach Angaben des Bundes stehen für das Programm bis zu 500 Millionen Euro bereit. Gefördert werden nicht nur Wallboxen im engeren Sinn, sondern der gesamte infrastrukturelle Aufbau rund um private Ladepunkte. Dazu zählen die Vorverkabelung von Stellplätzen, der Netzanschluss, Elektroarbeiten, notwendige technische Ausrüstung sowie bauliche Maßnahmen, die für die Installation erforderlich sind. Das ist wichtig, weil gerade in Bestandsgebäuden oft nicht die Wallbox selbst das größte Hindernis ist, sondern die fehlende technische Vorbereitung im Gebäude oder an der Stellplatzanlage.

Die Förderung ist als Zuschuss pro elektrifiziertem Stellplatz angelegt. Für die bloße Vorverkabelung sind bis zu 1.300 Euro möglich. Wird ein betriebsfähiger Ladepunkt mit errichtet, steigt der Zuschuss auf bis zu 1.500 Euro je Stellplatz. Bei bidirektional nutzbaren Ladepunkten sind bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz vorgesehen. Bei größeren Wohnungsunternehmen läuft die Förderung wettbewerblich, dort gilt grundsätzlich eine Förderquote von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Wichtig ist zugleich, was nicht gefördert wird. Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten gehören nicht dazu. Außerdem ist die Förderung an technische und strukturelle Voraussetzungen gebunden. Die Ladepunkte müssen nicht öffentlich zugänglich sein und eine Ladeleistung von mindestens 11 und höchstens 22 Kilowatt aufweisen. Reine Einzelmaßnahmen ohne sinnvolle Grundstruktur, etwa nur ein Netzanschluss ohne Vorverkabelung, reichen nicht aus.

Mindestens sechs Stellplätze und 20 Prozent Quote

Die Förderung ist bewusst nicht auf einzelne isolierte Ladepunkte zugeschnitten. Pro Mehrparteienhaus müssen mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Gleichzeitig müssen diese mindestens 20 Prozent aller zum Objekt gehörenden Stellplätze ausmachen. Elektrifiziert bedeutet dabei nicht zwingend, dass sofort überall eine Wallbox montiert sein muss. Es genügt auch, wenn Stellplätze zunächst fachgerecht vorverkabelt werden. Genau darin liegt ein zentraler Gedanke des Programms: Es soll nicht nur punktuell nachgerüstet, sondern eine ausbaufähige Infrastruktur geschaffen werden.

Für Eigentümer und Verwalter ist das ein entscheidender Punkt. Wer heute nur auf den unmittelbaren Bedarf einzelner Nutzer schaut, muss bei wachsender Nachfrage später oft erneut Wände öffnen, Kabelwege erweitern oder Verteilertechnik umbauen. Das Programm setzt deshalb auf einen strukturierteren Ausbau, der spätere Nachrüstungen erleichtert und Mehrkosten im Bestand vermeiden kann.

Wer antragsberechtigt ist und was für WEG jetzt leichter wird

Das Förderprogramm ist in drei Förderaufrufe gegliedert. Antragsberechtigt sind erstens Wohnungseigentümergemeinschaften, zweitens kleine und mittlere Unternehmen sowie private Eigentümer von Wohneigentum zur Vermietung und drittens Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größeren Beständen. Nicht antragsberechtigt sind dagegen Mieterinnen und Mieter. Wer als Mieter eine Lademöglichkeit wünscht, ist also weiterhin darauf angewiesen, dass Eigentümer, Vermieter oder die WEG die Initiative ergreifen.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften enthält das Programm allerdings eine praktische Erleichterung. Der Förderantrag kann gestellt werden, bevor der endgültige WEG-Beschluss vorliegt. Der Beschluss muss erst nach einer positiven Bescheidung nachgereicht werden, spätestens innerhalb von sechs Monaten. Das dürfte in vielen Anlagen helfen, weil Förderfenster und Beschlusszyklen von Eigentümerversammlungen bislang oft schlecht zusammenpassten.

Die Anträge für WEG sowie für KMU und private Vermieter werden grundsätzlich nach Eingang bearbeitet. Für diese Gruppen läuft die Antragstellung regulär bis zum 10. November 2026, sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind. Für Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen endet die Frist am 15. Oktober 2026. Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist laut Förderfinder der NOW GmbH bis zum 30. Juni 2027 angegeben.

Warum das Programm gerade jetzt kommt

Der Hintergrund ist nachvollziehbar: In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und etwa 8,9 bis 9 Millionen zugehörige Stellplätze außerhalb des öffentlichen Straßenraums. Gerade dort liegt ein großes Potenzial für private Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig ist der Ausbau komplizierter als im Einfamilienhaus, weil Eigentumsverhältnisse, Hausanschluss, Lastmanagement und bauliche Fragen zusammenkommen.

Das neue Programm setzt die Maßnahme „Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“ aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 um, den das Bundeskabinett im November 2025 beschlossen hatte. Es ist damit ein Instrument, um Investitionen im Gebäudebestand anzuschieben. Zugleich berührt das Thema auch die europäische Regulierung. Denn mit der neuen Gebäuderichtlinie EPBD wächst der Druck, Ladeinfrastruktur und Vorverkabelung bei Neubauten und größeren Renovierungen frühzeitig mitzudenken. Eine Einordnung dazu findet sich auch in Artikel 14 der EPBD auf GMG Aktuell.

Die Bundesförderung ersetzt diese regulatorischen Vorgaben nicht. Sie kann aber helfen, den Bestand vorzubereiten, bevor europäische und nationale Anforderungen in der Praxis noch stärker durchschlagen. Für Eigentümer, Verwalter und Wohnungsunternehmen ist das deshalb nicht nur eine Frage der aktuellen Zuschüsse, sondern auch der strategischen Vorbereitung des Gebäudebestands.

Wer sich im Detail informieren will, findet die offiziellen Angaben in der Pressemeldung des Bundesverkehrsministeriums,, in den FAQ und Downloads der Plattform  Laden im Mehrparteienhaus“ sowie im Leitfaden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.