EPBD 2024 und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Überblick zur europäischen Gebäuderichtlinie und ihrer Umsetzung in Deutschland
Die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) ist im Mai 2024 in Kraft getreten und bildet einen zentralen Baustein der europäischen Klimapolitik. Ziel der Richtlinie ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor deutlich zu senken und die Treibhausgasemissionen nachhaltig zu reduzieren. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht zu übertragen, wodurch die europäischen Ziele für Neubauten und Bestandsgebäude verbindlich umgesetzt werden.
Für Deutschland bedeutet dies eine Anpassung der bestehenden Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das GEG wird perspektivisch durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst, das die europäischen Anforderungen strukturiert und langfristig in nationale Standards überführt. Während das GEG überwiegend technische Vorgaben für Neubauten und Sanierungen definiert, setzt das GMG stärker auf Zielwerte, Sanierungspfade und technologieoffene Lösungen.
Ziele und Inhalte der EPBD 2024
Die EPBD 2024 verfolgt ambitionierte Ziele für den gesamten Gebäudebestand der EU. Neben einer deutlichen Steigerung der Energieeffizienz liegt ein Schwerpunkt auf der Sanierung bestehender Gebäude, die den größten Anteil des Energieverbrauchs ausmachen. Vorgaben sehen u. a. eine Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um mindestens 16 % bis 2030 und 20–22 % bis 2035 vor. Besonders ineffiziente Gebäude werden priorisiert.
Zentral ist auch der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien: Neubauten und größere Renovierungen sollen künftig mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden. Außerdem fordert die Richtlinie erstmals eine Lebenszyklusanalyse (LCA) für größere Neubauten, die Herstellung, Bau, Betrieb und Entsorgung berücksichtigt.
Die Richtlinie definiert zudem Renovierungsstrategien und Mindeststandards, flexibel und technologieoffen, sodass Mitgliedstaaten unterschiedliche Maßnahmen kombinieren können, um die Ziele zu erreichen.
Umsetzung in deutsches Recht: Vom GEG zum GMG
In Deutschland regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 2020 die energetische Qualität von Neubauten und Sanierungen, Energieausweise und Nutzung erneuerbarer Energien. Für die Umsetzung der EPBD 2024 wird das GEG novelliert und zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) weiterentwickelt.
Das GMG setzt stärker auf Zielwerte und Ergebnisorientierung: Eigentümer und Planer können die erforderlichen Effizienz- und Emissionsziele durch unterschiedliche Maßnahmenkombinationen erreichen. Sanierungspfade, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) und die Verzahnung mit Förderprogrammen werden zentrale Werkzeuge der Umsetzung.
Der Übergang vom GEG zum GMG markiert einen strategischen Perspektivwechsel: weg von starren technischen Pflichten, hin zu planbaren Modernisierungsstrategien für den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden. Fachleute sollten diese Entwicklungen frühzeitig in Neubau- und Sanierungsprojekte einbeziehen.
Unterschiede zwischen GEG und GMG
Das GEG legt vor allem technische Mindestanforderungen fest: Dämmung, Heizsysteme, Energieausweise, erneuerbare Energien. Das GMG hingegen definiert Zielgrößen für Energieverbrauch und CO₂-Emissionen, die durch unterschiedliche Maßnahmenkombinationen erreicht werden können.
Wichtige Unterschiede
- Bestandsfokus: Priorisierung ineffizienter Gebäude
- Technologieoffenheit: Maßnahmen flexibel kombinierbar
- Sanierungspfade: Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
- Integration europäischer Vorgaben: PV-Pflichten, Ladeinfrastruktur, LCA
Das GMG macht die Umsetzung praxisnaher, flexibler und investitionssicherer.
Aktueller Stand der Umsetzung und Zeitplan
Die EPBD 2024 ist im Mai 2024 in Kraft getreten. Deutschland muss die Richtlinie bis Mai 2026 umsetzen. Das GMG befindet sich derzeit in der politischen Abstimmung, Entwürfe wurden veröffentlicht, und Fachverbände haben Stellungnahmen abgegeben.
Diskutierte Punkte:
- Pflicht erneuerbarer Energien bei Neubauten und Sanierungen
- PV-Pflicht und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
- Lebenszyklusbetrachtung (LCA)
- Integration von Förderprogrammen
Fachleute sollten Sanierungs- und Neubauprojekte bereits jetzt unter den neuen Zielvorgaben planen.
Ausblick und praktische Relevanz
Mit der Umsetzung der EPBD 2024 über das GMG entsteht ein neuer Rahmen für die energetische Modernisierung von Gebäuden. Maßnahmen können individuell kombiniert werden – Dämmung, Heizsysteme, erneuerbare Energien und PV – ohne gesetzliche Vorgaben zu verletzen.
Frühzeitige Planung, strategische Modernisierung und Verzahnung mit Förderprogrammen werden entscheidend. Die Lebenszyklusbetrachtung ermöglicht fundierte Entscheidungen mit ökologischer und wirtschaftlicher Perspektive.
