EnWG-Novelle beschlossen: Gasnetze vor Umbau, offene Fragen bei Biomethan und Gebäuden

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Bundeskabinett beschließt EnWG-Novelle: Wasserstoff im Fokus, offene Fragen bei Gasnetzen und Biomethan

Am 25. März 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Die Änderungen setzen das europäische Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket in deutsches Recht um und passen den bestehenden Rahmen an ein Energiesystem an, das sich deutlich verändert.

Dabei bleibt es nicht bei einzelnen Anpassungen. Die Ausrichtung des Energiewirtschaftsrechts verschiebt sich. Während bisher die klassische Gasversorgung im Mittelpunkt stand, wird nun ein System vorbereitet, in dem Wasserstoff eine tragende Rolle übernimmt und bestehende Infrastrukturen neu bewertet werden.

Gasnetze im Übergang: Planung umfasst erstmals auch den Rückbau

Ein zentraler Punkt der Novelle ist die zukünftige Rolle der Gasverteilnetze. Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass diese Netze nicht mehr automatisch auf Dauer ausgelegt sind. Erstmals wird ein Rahmen geschaffen, der auch die schrittweise Stilllegung einzelner Netzbereiche vorsieht.

Netzbetreiber sollen einen Verteilernetzentwicklungsplan erstellen, sobald absehbar ist, dass die Erdgasnachfrage innerhalb der nächsten zehn Jahre deutlich zurückgeht. In diesem Fall sind entweder eine Umstellung auf Wasserstoff oder die dauerhafte Außerbetriebnahme von Netzteilen zu prüfen. Damit wird ein konkreter Zeitraum definiert, in dem sich die Nutzung der Infrastruktur grundlegend verändern kann.

Für die Praxis ist das eine klare Verschiebung. Zehn Jahre sind in der Netzentwicklung ein relevanter, aber überschaubarer Zeitraum. Im Gebäudebereich liegen die Zeitachsen deutlich weiter. Heizsysteme werden in der Regel für 15 bis 25 Jahre ausgelegt. Entscheidungen, die heute getroffen werden, reichen damit weit über den Zeitraum hinaus, in dem sich die Netzinfrastruktur verändern kann.

Genau hier entsteht ein Bruch. Die technische Lebensdauer von Anlagen und die Entwicklung der Infrastruktur laufen nicht mehr parallel. Für Eigentümer, Planer und das Handwerk bedeutet das: Investitionen werden unter Bedingungen getroffen, die sich während der Nutzungsdauer spürbar verändern können.

Wasserstoff als Leitbild – aber nicht sofort flächendeckend

Die regulatorische Richtung ist eindeutig. Wasserstoff wird zum zentralen Bezugspunkt der künftigen Infrastruktur. Der Gesetzentwurf legt dafür die Grundlagen, etwa bei Netzentwicklung, Zugang und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die praktische Umsetzung wird jedoch Zeit brauchen. Der Aufbau von Erzeugung, Transport und Marktstrukturen erfolgt schrittweise. Zudem deutet sich an, dass Wasserstoff zunächst dort eingesetzt wird, wo Alternativen fehlen – etwa in der Industrie.

Für andere Bereiche bedeutet das: Eine flächendeckende Versorgung ist kurzfristig nicht zu erwarten. Die Entwicklung wird regional und sektoral unterschiedlich verlaufen. Genau diese Staffelung ist entscheidend für die Einordnung der nächsten Jahre.

Biomethan zwischen vorhandener Lösung und offener Rolle

Parallel dazu bleibt Biomethan im System präsent. Der Energieträger lässt sich in bestehende Gasnetze integrieren und kann in vielen Anwendungen ohne größere Umstellungen genutzt werden. Technisch ist die Nutzung damit vergleichsweise unkompliziert.

Im Gesetzentwurf wird Biomethan jedoch nicht klar verortet. Der Fokus liegt auf dem Aufbau neuer Strukturen, während bestehende Optionen keine eindeutige Perspektive erhalten. Es bleibt offen, welche Rolle Biomethan langfristig spielen soll.

Diese Unklarheit wird in der Branche deutlich angesprochen. Der Fachverband Biogas verweist darauf, dass Investitionen nur unter verlässlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Auch Berichte unter anderem von agrarheute zeigen, dass diese Sicherheit derzeit fehlt.

Steigende Nachfrage im Gebäude – aber keine klare Linie beim Angebot

Im Gebäudebereich entwickelt sich gleichzeitig ein wachsender Bedarf. Im Zusammenhang mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz wird über einen steigenden Anteil erneuerbarer Gase diskutiert. Die sogenannte Bio-Treppe beschreibt dabei einen schrittweisen Ausbau des Biomethaneinsatzes.

Damit entsteht eine auffällige Konstellation. Die Nachfrage wird politisch angelegt, während die Angebotsseite unscharf bleibt. Der Ausbau von Produktionskapazitäten hängt jedoch direkt von Investitionssicherheit ab.

Zusätzlich verändert sich die Infrastruktur selbst. Wenn Gasnetze in Teilen umgestellt oder stillgelegt werden, stellt sich die Frage, wo Biomethan künftig überhaupt noch genutzt werden kann. Angebot, Nachfrage und Infrastruktur entwickeln sich hier nicht im Gleichschritt.

Einen Überblick zu diesen Entwicklungen im Gebäudebereich gibt auch der Beitrag auf GMG-Aktuell zum Gebäudemodernisierungsgesetz 2026.

Ein System im Umbau – mit offenen Schnittstellen

Die EnWG-Novelle zeigt, wie stark sich das Energiesystem derzeit über Infrastruktur verändert. Der Aufbau von Wasserstoffnetzen gibt eine klare Richtung vor. Gleichzeitig bleibt offen, wie bestehende Strukturen und alternative Energieträger eingebunden werden.

Für die Praxis ergibt sich kein einheitliches Bild, sondern eine Übergangsphase. Neue Strukturen entstehen, während bestehende weiter genutzt, angepasst oder aufgegeben werden. Diese Prozesse laufen parallel und nicht immer abgestimmt.

Entscheidend wird sein, wie gut sich diese Entwicklungen miteinander verzahnen lassen. Das betrifft große Infrastrukturentscheidungen ebenso wie konkrete Investitionen im Gebäudebestand.

Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (PDF)