Artikel 8 – Bestehende Gebäude (1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, oder der renovierten Gebäudeeinheiten erhöht wird, um die gemäß Artikel 5 festgelegten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen, sofern dies technisch, funktionell...
Unter „Richtlinien“ finden sich europäische und nationale Vorgaben rund um Energieeffizienz und Gebäude. Behandelt werden Inhalte der EPBD sowie deren Umsetzung in deutsches Recht.
