Artikel 14 – Infrastruktur für nachhaltige Mobilität (1) In Bezug auf neue Nichtwohngebäude, die über mehr als fünf Autostellplätze verfügen, und Nichtwohngebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden und über mehr als fünf Autostellplätze verfügen, sorgen die Mitgliedstaaten für Folgendes: a) die Errichtung mindestens eines Ladepunkts für jeden fünften Autostellplatz, b) die...
Unter „Richtlinien“ finden sich europäische und nationale Vorgaben rund um Energieeffizienz und Gebäude. Behandelt werden Inhalte der EPBD sowie deren Umsetzung in deutsches Recht.
