CategoryRichtlinien

Unter „Richtlinien“ finden sich europäische und nationale Vorgaben rund um Energieeffizienz und Gebäude. Behandelt werden Inhalte der EPBD sowie deren Umsetzung in deutsches Recht.

EPBD-2024-1275-Art-14

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Artikel 14 – Infrastruktur für nachhaltige Mobilität (1) In Bezug auf neue Nichtwohngebäude, die über mehr als fünf Autostellplätze verfügen, und Nichtwohngebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden und über mehr als fünf Autostellplätze verfügen, sorgen die Mitgliedstaaten für Folgendes: a) die Errichtung mindestens eines Ladepunkts für jeden fünften Autostellplatz, b) die...

EPBD-2024-1275-Art-16

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 Artikel 16 – Datenaustausch   (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Gebäudeeigentümer, Mieter und Verwalter direkten Zugang zu den Daten ihrer Gebäudesysteme haben. Mit deren Zustimmung erhalten Dritte gemäß bestehender geltender Vorschriften und Vereinbarungen Zugang oder werden Daten Dritten zur Verfügung gestellt. Die Mitgliedstaaten erleichtern die vollständige...

EPBD-2024-1275-Art-20

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Artikel 20 – Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein digitaler Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz ausgestellt wird für a) Gebäude oder Gebäudeteile, wenn sie gebaut werden, wenn sie einer größeren Renovierung unterzogen wurden, wenn sie verkauft oder wenn sie an einen neuen Mieter vermietet werden oder für die ein Mietvertrag...

EPBD-2024-1275-Art-18

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Artikel 18 – Zentrale Anlaufstellen für die Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden (1) Die Mitgliedstaaten sorgen, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und — falls anwendbar — privaten Interessenträgern, für die Einrichtung von Einrichtungen für technische Hilfe, auch durch integrative zentrale Anlaufstellen für die Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden, die sich an alle an...

eed-2023-1791-Art-03

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Artikel 3 – Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ (1) Im Einklang mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Energieeffizienzlösungen, einschließlich nachfrageseitiger Ressourcen und Systemflexibilitäten, bei Planungs-, Politik- und größeren Investitionsentscheidungen in Höhe von jeweils mehr als 100 000 000 EUR bzw. 175 000 000 EUR im...

EPBD-2024-1275-Art-19

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  Artikel 19 – Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (1) Die Mitgliedstaaten legen die erforderlichen Maßnahmen fest, um ein System für die Erstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einzurichten. Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz muss die durch einen numerischen Indikator für den Primärenergieverbrauch in kWh/(m².a) ausgedrückte Gesamtenergieeffizienz...

EPBD-2024-1275-Art-17

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  Artikel 17 – Finanzielle Anreize, Kompetenzen und Marktschranken (1) Die Mitgliedstaaten stellen angemessene Finanzierungen, Unterstützungsmaßnahmen und andere Instrumente bereit, mit denen Marktbarrieren beseitigt werden können, um die in ihrem jeweiligen nationalen Gebäuderenovierungsplan genannten erforderlichen Investitionen zu tätigen, damit ihr Gebäudebestand bis 2050 in...

EPBD-2024-1275-Art-15

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Artikel 15 – Intelligenzfähigkeit von Gebäuden (1) Die Kommission erlässt zur Ergänzung dieser Richtlinie in Bezug auf ein optionales gemeinsames System der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 32. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer Einschätzung der Fähigkeiten eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils, den Betrieb an den Bedarf der...

EPBD-2024-1275-Art-13

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Artikel 13 – Gebäudetechnische Systeme (1) Die Mitgliedstaaten legen zur optimalen Energienutzung durch die gebäudetechnischen Systeme Anforderungen an diese Systeme, die energiesparende Technologien verwenden, in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz, die ordnungsgemäße Installation, angemessene Dimensionierung, Einstellung und Überwachung und gegebenenfalls das hydraulische Abgleichssystem der...

EPBD-2024-1275-Art-12

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Artikel 12 – Renovierungspass (1) Bis zum 29. Mai 2026 führen die Mitgliedstaaten ein System von Renovierungspässen ein, das auf dem gemäß Anhang VIII festgelegten gemeinsamen Rahmen beruht. (2) Das in Absatz 1 genannte System wird von den Eigentümern von Gebäuden und Gebäudeeinheiten freiwillig genutzt, es sei denn, ein Mitgliedstaat beschließt seine verbindliche Nutzung. Die Mitgliedstaaten...