CategoryEuropäische Gebäuderichtlinie

EPBD-2024-1275-Art-25

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Artikel 25 – Unabhängiges Fachpersonal (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Erstellung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die Erstellung von Renovierungspässen, die Beurteilung der Intelligenzfähigkeit sowie die Inspektion von Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen in unabhängiger Weise durch qualifizierte oder zertifizierte Fachleute erfolgt, die...

EPBD 2024: Die europäische Gebäuderichtlinie im Überblick

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Illustration zur EPBD 2024 mit Gebäude, Europa-Bezug, Technik, Daten und Energieeffizienz in sachlichem GMG-Stil

EPBD 2024: Inhalte, Ziele und Artikel der europäischen Gebäuderichtlinie Die europäische Gebäuderichtlinie EPBD 2024 steckt den ordnungsrechtlichen Rahmen für die Weiterentwicklung des Gebäudesektors in Europa neu ab. Sie verbindet Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude mit Regelungen zu Energieausweisen, technischen Gebäudesystemen, Solarenergie, Ladeinfrastruktur, Datenbanken und...

EPBD-2024-1275-Art-27

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Artikel 27 – Unabhängiges Kontrollsystem (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass für die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz unabhängige Kontrollsysteme gemäß Anhang VI eingerichtet werden und dass für die Renovierungspässe, die Intelligenzfähigkeitsindikatoren und die Inspektionsberichte für Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen unabhängige Kontrollsysteme eingerichtet...

EPBD-2024-1275-Art-26

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Artikel 26 – Zertifizierung von Baufachleuten (1) Die Mitgliedstaaten stellen im Einklang mit Artikel 3 und Anhang II der vorliegenden Richtlinie und mit Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2023/1791 ein angemessenes Kompetenzniveau für Baufachleute sicher, die integrierte Renovierungsarbeiten durchführen. (2) Soweit angemessen und realisierbar stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Zertifizierungs...

EPBD-2024-1275-Art-24

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Artikel 24 – Berichte über die Inspektion von Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen (1) Nach jeder Inspektion einer Heizungsanlage, Lüftungsanlage oder Klimaanlage ist ein Inspektionsbericht zu erstellen. Der Inspektionsbericht enthält das Ergebnis der gemäß Artikel 23 durchgeführten Inspektion sowie Empfehlungen für kosteneffiziente Verbesserungen der Energieeffizienz der...

EPBD-2024-1275-Art-23

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Artikel 23 – Inspektionen (1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um regelmäßige Inspektionen der zugänglichen Teile von Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen und auch Kombinationen daraus, mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW zu gewährleisten. Die Nennleistung der Anlage ergibt sich aus der Summe der Nennleistungen der Wärmeerzeuger und der Kälteerzeuger...

EPBD-2024-1275-Art-11

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Artikel 11 – Nullemissionsgebäude (1) Ein Nullemissionsgebäude darf an seinem Standort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Ein Nullemissionsgebäude muss, sofern dies wirtschaftlich und technisch realisierbar ist, in der Lage sein, auf externe Signale zu reagieren und seinen Energieverbrauch bzw. seine Energieerzeugung oder -speicherung anzupassen. (2) Die Mitgliedstaaten...

EPBD-2024-1275-Art-10

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Artikel 10 – Solarenergie in Gebäuden (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle neuen Gebäude so konzipiert werden, dass ihr Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie auf der Grundlage der Sonneneinstrahlung am Standort optimiert wird, um die anschließende kosteneffiziente Installation von Solartechnologien zu ermöglichen. (2) Das Genehmigungsverfahren für die Installation von...

EPBD-2024-1275-Art-02

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Artikel 2 – Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck: „Gebäude“ eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Raumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird; „Nullemissionsgebäude“ ein Gebäude mit einer sehr hohen, nach Anhang I bestimmten Gesamtenergieeffizienz, das gemäß Artikel 11 keine Energie oder eine sehr geringe Energiemenge benötigt, keine CO₂...

EPBD-2024-1275-Art-01

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# Artikel 1 – Gegenstand (1) Diese Richtlinie unterstützt die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Verringerung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden in der Union, um bis 2050 unter Berücksichtigung der äußeren klimatischen Bedingungen, der lokalen Bedingungen, der Anforderungen an die Raumklimaqualität und der Kosteneffizienz einen emissionsfreien Gebäudebestand zu...