GMG-Novelle: Zeitplan verschiebt sich – Kabinettsbeschluss erst Mitte April erwartet

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GMG-Novelle: Zeitplan verschiebt sich – Kabinettsbeschluss nun erst Mitte April erwartet

Update (März 2026): Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan für die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) hat sich verschoben. Der Beitrag wurde auf Basis aktueller Informationen überarbeitet.

Der Zeitplan für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bezeichnet, verschiebt sich gegenüber den bisherigen Planungen. Der ursprünglich für Ende März 2026 vorgesehene Kabinettsbeschluss wird nach aktuellen Medienberichten nicht eingehalten. Stattdessen ist nun mit einem Termin Mitte April 2026 zu rechnen.

Wie unter anderem die „Rheinische Post“ berichtete, soll der Beschluss des Bundeskabinetts erst nach Ostern erfolgen. Damit verschiebt sich auch der weitere parlamentarische Ablauf entsprechend. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist weiterhin zum 1. Juli 2026 vorgesehen.

Hintergrund der Verzögerung ist nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium, dass für das Gesetzgebungsverfahren kein beschleunigtes Verfahren angewendet werden soll. Zwar bleibe das Ziel einer zeitnahen Umsetzung bestehen, gleichzeitig sollen jedoch Länder und Verbände ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Die Anpassung des Zeitplans steht zudem im Zusammenhang mit europäischen Vorgaben. Mit dem GMG soll unter anderem die europäische Gebäuderichtlinie umgesetzt werden. Nach Angaben aus dem Ministerium ist hierfür eine enge Abstimmung mit den Ländern erforderlich, um die Regelungen möglichst praktikabel und bürokratiearm auszugestalten.

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich auch die weiteren Stationen des Gesetzgebungsverfahrens – insbesondere die Lesungen im Bundestag sowie die Befassung des Bundesrates – zeitlich nach hinten verschieben. Eine belastbare Terminplanung dürfte erst nach dem Kabinettsbeschluss vorliegen.

Frühere Planung (Stand März 2026)

In einer früheren Planung war vorgesehen, den Kabinettsbeschluss bereits Ende März 2026 zu fassen und das Gesetzgebungsverfahren in einem verkürzten Zeitrahmen durchzuführen. Dieser Zeitplan wird nach aktuellen Informationen nicht weiterverfolgt.

Hintergrund zu den inhaltlichen Eckpunkten der Reform sowie den bislang bekannten Regelungen bietet unser Artikel

„Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Wärmepumpen und technologieoffene Modernisierung im Fokus“
.

Im energiepolitischen Gesamtkontext ist die GMG-Novelle zudem eng mit weiteren Maßnahmen verknüpft. Dazu zählt insbesondere das

Klimaschutzprogramm 2026
, das sektorübergreifende Zielsetzungen für die Emissionsminderung definiert und den Rahmen für gesetzgeberische Maßnahmen im Gebäudebereich bildet.

Für Eigentümer, Planer, Kommunen und Unternehmen bedeutet die Verschiebung, dass sich Planungsgrundlagen weiterhin ändern können. Investitionsentscheidungen im Gebäudebereich bleiben damit vorerst von Unsicherheiten geprägt, insbesondere im Hinblick auf konkrete Anforderungen und Fristen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich.