Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Wärmepumpen und technologieoffene Modernisierung

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Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Wärmepumpen und technologieoffene Modernisierung im Fokus

Am 25. Februar 2026 wurden die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es, die energetische Modernisierung von Gebäuden zu vereinfachen und einen klaren Rahmen für die Wahl klimafreundlicher Heizsysteme zu schaffen. Mit dem GMG löst der Gesetzgeber das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und setzt gleichzeitig einen Schwerpunkt auf Technologieoffenheit, wobei Wärmepumpen als besonders wichtiger Baustein der Wärmewende hervorgehoben werden.

Eine der auffälligsten Änderungen im Vergleich zum bisherigen GEG ist der Wegfall der starren 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei Heizungsanlagen. Bisher mussten neue Heizsysteme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Quellen gespeist werden. Diese Vorgabe entfällt, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer nun flexibler über die Art ihrer Heizsysteme entscheiden können.

Statt fester Quoten tritt ein technologieoffener Katalog in Kraft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden können künftig aus einem breiten Spektrum zulässiger Heiztechnologien wählen. Dazu zählen neben Wärmepumpen auch Fernwärme, Hybridlösungen, Biomasseheizungen und unter bestimmten Bedingungen weiterhin Gas- oder Ölheizungen. Auf diese Weise schafft das Gesetz einen Rahmen, der sowohl Innovationen fördert als auch die individuellen Gegebenheiten und Investitionsentscheidungen der Eigentümer berücksichtigt.

Für fossile Heizsysteme bleibt jedoch die sogenannte „Bio-Treppe“ relevant. Ab dem 1. Januar 2029 müssen neue Öl- und Gasheizungen einen Mindestanteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen. Die Quote startet bei 10 % und wird in mehreren Schritten bis 2040 schrittweise erhöht. Damit wird sichergestellt, dass auch bestehende fossile Systeme langfristig zur Dekarbonisierung beitragen, ohne dass ein unmittelbares Betriebsverbot verhängt wird.

Darüber hinaus führt das GMG eine Grüngas- und Grünölquote ein, die ab 2028 für Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl gilt. Beginnend bei 1 % kann diese Quote auf die Bio-Treppe angerechnet werden und trägt so zusätzlich zur Reduktion von CO₂-Emissionen entlang der Lieferkette bei.

Die finanzielle Förderung der Modernisierung bleibt ein zentraler Bestandteil des Gesetzes. Die bisherige Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird nach den Eckpunkten bis mindestens 2029 fortgeführt, um Eigentümerinnen und Eigentümern Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig setzt das GMG die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um, etwa durch das Verbot fossiler Energieträger in Neubauten ab 2030.

Für Immobilienverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und private Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies: Frühzeitige Planung und strategische Entscheidungen sind entscheidend. Bereits heute sollten Heizsysteme und Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf Fördermittel, zukünftige gesetzliche Vorgaben und die langfristige Klimafreundlichkeit bewertet werden.

Zusammenfassend zeigt sich, dass das GMG die energetische Modernisierung von Gebäuden technologieoffen gestaltet, dabei die Rolle von Wärmepumpen hervorhebt und gleichzeitig einen schrittweisen Pfad zur Dekarbonisierung fossiler Systeme bietet. Eigentümerinnen und Eigentümer haben damit die Möglichkeit, ihre Modernisierungsstrategie eigenverantwortlich zu gestalten und gleichzeitig aktiv zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor beizutragen.

Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz

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