EPBD 2024 GMG GEG

Entwicklung und Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinien in Deutschland

Die Regulierung von Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor hat in den letzten Jahren eine deutliche Dynamik entwickelt. Ausgangspunkt war das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das technische Mindestanforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude definierte. Ziel war es, den Energieverbrauch zu senken und die Emissionen im Gebäudebereich schrittweise zu reduzieren.

Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verschiebt sich der Fokus weg von einzelnen technischen Vorschriften hin zu einer strategischen Planung über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden. Das GMG setzt stärker auf Zielwerte, Sanierungspfade und technologieoffene Lösungen, sodass Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen oder Kommunen Modernisierungen langfristig planen und steuern können.

Parallel dazu prägt die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) die Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene. Sie ist im Mai 2024 in Kraft getreten und fordert, dass bis spätestens 2050 ein nahezu emissionsfreier Gebäudebestand in der EU erreicht wird. Deutschland muss die Vorgaben der EPBD bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.

Ergänzend zur EPBD sind weitere Richtlinien und Verordnungen relevant. Die Energieeffizienzrichtlinie EED (2023/1791) legt insbesondere für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen verbindliche Energieeinsparungen und Effizienzmaßnahmen fest. Die RED III-Richtlinie fördert den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden und trägt so zur Dekarbonisierung bei. Gleichzeitig regelt die F-Gase-Verordnung den Einsatz von fluorierten Treibhausgasen in Kälte-, Klima- und Wärmeanlagen und leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Diese Seite bietet einen Überblick über diese Regelwerke, ordnet aktuelle Gesetzesentwürfe ein und macht die Zusammenhänge zwischen bestehenden und geplanten Vorschriften nachvollziehbar. Sie dient vor allem der Information: Die Inhalte geben den Stand der Gesetzgebung wieder, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder juristische Verbindlichkeit. Für verbindliche rechtliche Auskünfte sollten offizielle Gesetzestexte oder qualifizierte Fachleute konsultiert werden.